Baugeschäft RaabeGmbH... neu bauen kann (fast) jeder - sanieren nicht! Hamm 24 - 25813 Husum - Tel. 04841 / 6 20 09 Meisterbertieb - Baugeschäft & Zimmerei - Altbausanierung - nachträgliche LuftschichtdämmungHerzlich willkommen auf www.baugeschäft-raabe.deHier befinden Sie sich auf der Homepage der Baugeschäft Raabe GmbH in 25813 Husum / Nordsee. Dieser Internetauftritt soll Ihnen einen kleinen Einblick über unser Unternehmen bieten. Mit einem Betriebsalter von über 45 Jahren gehören wir mit zu den erfahrensten Baugeschäften in Husum bzw. in Nordfriesland.Viel Spaß, wünscht IhnenMichael Raabe (Geschäftsführer)
Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für HandwerkerleistungenWohnung modernisieren - 1.200,00 Euro sparen Neu ab 1. Januar 2009Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Voraussetzungen für SteuerbonusBegünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sind beispielsweise:-Arbeiten an Innen- und Außenwänden -Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä. -Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen -Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren -Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) -Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, -Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen -Modernisierung oder Austausch der Einbauküche -Modernisierung des Badezimmers -Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC) -Maßnahmen der Gartengestaltung -Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück -Gebühren für Schornsteinfeger -Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen (z. B. Kabel für Strom und Fernsehen) Leistung muss im Haushalt erbracht werden-In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätigkeiten (auch Herstellungsaufwand) grundsätzlich begünstigt, -im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht. Die Handwerkerleistung ist begünstigt, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers erfolgt - es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt. -Wichtig: Wird z. B. ein Fenster in der Werkstatt des Handwerkers angefertigt, sind nur die Arbeitskosten für den Einbau des Fensters im Haushalt begünstigt. EigentümergemeinschaftenBei Wohnungseigentümergemeinschaften (z. B. Eigentümer einer Eigentumswohnung), die Handwerkerleistungen fürdas Gemeinschaftseigentum - im Regelfall über einen Verwalterbeauftragten und den Steuerbonus nutzen möchten, ist folgendes zu beachten:-In der Jahresabrechnung müssen die im Kalenderjahr für Handwerkerleistungen unbar gezahlten Beträge gesondert aufgeführt werden. -Der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- undFahrtkosten) muss ausgewiesen sein. -Der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers ist anhand seines Beteiligungsverhältnisses individuell zu errechnen (z. B. durch Grundbuchauszug) bzw. wird vom Verwalter bescheinigt. Nachweise für SteuerbonusDie Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.-Materialkosten sind nicht begünstigt. -Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehrwertsteuer sind begünstigt - ein -gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ist dabei nichterforderlich. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. -Bei Wartungsverträgen, bei denen sich die Arbeitskosten pauschal aus einer Mischkalkulation ergeben, genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen. -Auch von Kleinunternehmern ausgestellte Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen, sind begünstigt. -Die bargeldlose Zahlung auf das Konto des Handwerkers wird nachgewiesen (z. B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Verrechnungsscheck, Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren). Barzahlungen sind nicht begünstigt. Hinweis: Der Steuerbonus kann nicht gewährt werden, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Höhe des SteuerbonusAb 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG). Hinweis: Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z. B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt. Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z. B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 % von maximal 20.000 Euro) gewährt. Beispiel: Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.). Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:Arbeitskosten Sanierung4.600 €Wartungskosten 400 €Reparaturkosten 200 €(alle einschl. MwSt.)Gesamt 5.200 €X 20 % Förderung =1.040 Euro SteuerbonusWann und wo gibt es den Steuerbonus?Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. (Quelle: ZDH, Zentralverband des Deutschen Handwerks) Mitglied im: